Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen meta-kom – Personal Training und Gesundheitskurse

Vorbemerkung

meta-kom verpflichtet sich, einen wertschätzenden Umgang mit seinen Klienten zu pflegen sowie stets die Interessen und Ziele des Klienten zu verfolgen. Insofern pflegt meta-kom eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit seinen Kunden. Darüber hinaus verpflichtet meta-kom sich, seine Arbeit transparent zu machen und mit hoher Qualität anzubieten. Stetige Fort- und Weiterbildungen werden garantiert.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Kursangebote und Personal Trainings.

§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen im Personal Trainings- und Kursbereich, die Sie bei mir, Claudia Levenig (im Folgenden Personal Trainer genannt), durchführen.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über jeweils eine von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die im Einzelnen auf der Website www.meta-kom.net oder Werbeflyern ersichtlich ist.

2. Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.

§ 3 Form

1. Der Dienstleistungsvertrag über die gebuchte Dienstleistung wird schriftlich geschlossen.

2. Die AGB zum Vertragsverhältnis sind auf der Website www.meta-kom.net einzusehen.

§ 4 Leistungen

1. Folgende Leistungen werden vom Personal Trainer angeboten:

Ausdauertraining zur Verbesserung des Herz-Kreislaufsystems, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining, Funktionelles Training, jeweils in der freien Natur, in den Räumlichkeiten von meta-kom oder an einem zu vereinbarenden Ort unter Einsatz des eigenen Körpers und Geräten/Kleingeräten.

2. Die Programme können des Weiteren ein Gesundheitscoaching umfassen.

3. Es wird im Folgenden zwischen Personal Training-Einheiten (TE) und Kursen, die über einen festgelegten Zeitraum in der Regel einmal wöchentlich stattfinden, unterschieden. Sofern nichts ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Bestimmungen für beide Dienstleistungsformen.

§ 5 Terminierung von Kursen und Trainingseinheiten

1. Alle Trainingseinheiten (TE) und Kurse sind ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.

2. Bei Nichterscheinen des Klienten zum vereinbarten Termin wird das Honorar für die vereinbarte TE/den gebuchten Kurs in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3. Bei einer Kurs-Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist werden Bearbeitungsgebühren nach folgender Staffelung fällig:

Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent der Gebühren

  • Rücktritt vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 Prozent der Gebühren
  • Rücktritt zwei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent der Gebühren
  • Rücktritt innerhalb der letzten sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Gebühren.

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. In jedem Falle kann für Kursteilnahmen vor Kursbeginn eine dritte Person genannt werden, die den Platz einnimmt. In diesem Falle werden keine Stornierungsgebühren fällig.

4. Für nicht besuchte Veranstaltungstage bereits begonnener Kurse erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

5. Im Falle einer Erkrankung, die eine Kursteilnahme verhindert, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei Vorlegen eines ärztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn kann ggf. eine Gebührenerstattung erfolgen.

6. Im Krankheitsfall des Klienten oder sonstigen Gründen muss die Terminabsage für eine TE durch den Klienten dem Personal Trainer mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

§ 6 Widerrufsgarantie

Der Klient ist an seine Anmeldung oder Buchung nicht mehr gebunden, wenn er binnen 8 Tagen widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, aber schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel). Diese Garantie tritt nur bei Anmeldungen mindestens 14 Tage vor Veranstaltungs- oder drei Tage vor Trainingsbeginn in Kraft.

§ 7 Ausfall einer Veranstaltung oder eines Trainings

1. meta-kom behält sich inhaltliche, organisatorische und personelle Änderungen in Kursen vor.

2. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund personeller oder organisatorischer Gründe werden von meta-kom bereits entrichtete Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche an meta-kom bestehen nicht.

3. Bei Absage eines Trainings- oder Kurstermins von Seiten des Personal Trainers besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. meta-kom verpflichtet sich, zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.

4. Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Für eine Trainingseinheit (TE) Personal Training und Kurse gelten die im Internet unter www.meta-kom.net bzw. in der aktuellen Preisliste genannten Preise und Konditionen für Personal Trainings und Kurse. Preisänderungen behält meta-kom sich ausdrücklich vor.

2. Sonstige Kosten wie Beiträge, Tageskarten, Leihgebüren, Eintrittsentgelte etc. sind vom Klienten zu tragen.

3. Sämtliche Kosten sind vom Klienten im Voraus bar oder per Überweisung auf Rechnung zu bezahlen.

4. Bei Nichtzahlung entfällt der Anspruch auf jegliche weitere Trainingsbetreuung.

§ 9 Vergünstigungen, Rabatte, Werbeaktionen

1. Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt.

2. Gutscheine können nur bei Einreichung des Originals anerkannt und nicht bar ausbezahlt werden. Für jede Buchung kann nur ein Rabatt bzw. eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

3. Eine Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.

§ 10 Ärztlicher Gesundheitscheck

1. Zu Beginn einer ersten TE oder in einem Vorgespräch bzw. zu Beginn einer ersten Kursstunde führt der Personal Trainer einen Gesundheits- und Fitnesscheck durch. Hierbei ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand soweit möglich überprüfen zu lassen und alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

2. Unabhängig von diesem Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, sofern erforderlich, einen Gesundheitscheck durch einen Arzt seines Vertrauens durchführen zu lassen und die Ergebnisse mit dem Personal Trainer offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Durch eine Unterschrift bestätigt der Klient, keine Angaben zum Gesundheitsstatus verschwiegen zu haben.

3. Vor Teilnahme an einem Präventionskurs nach § 20 SGB ist ggf. über das Anamnesegespräch zwischen Klient und Personal Trainer hinaus das Einverständnis der Krankenkasse einzuholen, dass eine Teilnahme des Klienten am Kurs unterstützt wird. Liegt diese Zusage der Krankenkasse nicht vor, ist der Personal Trainer verpflichtet, dem Klienten von der Teilnahme am Kurs abzuraten.

§ 11 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient verpflichtet sich, nach Vertragsabschluss bzw. Kursbeginn eintretende Veränderungen seine Gesundheitszustands sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden während und nach einer Trainings- oder Kurseinheit dem Personal Trainer umgehend und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortführung entschieden.

§ 12 Zuschüsse von Krankenkassen nach § 20 SGB

1. Der Klient ist verpflichtet, sich vor Kursbeginn eines Präventionskurses nach § 20 SGB bei seiner Krankenkasse selbstständig zu erkundigen, ob

a) die Krankenkasse eine Teilnahme des Klienten, insbesondere hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten, am Kurs unterstützt.

b) die Krankenkasse die Kursgebühren voll oder teilweise nach Beendigung des Kurses unter Vorlage einer Teilnahmebescheinigung und der Erfüllung der Vorgaben (z.B. mindestens 80 Prozent Anwesenheit) übernimmt.

2. Darüber hinaus verpflichtet sich der Personal Trainer, den Krankenkassen die notwendigen Unterlagen zur Überprüfung einer Bezuschussungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, sofern dies von der Krankenkasse gefordert wird bzw. dies noch nicht geschehen ist.

3. Ein Rechtsanspruch seitens des Klienten auf Erstattung der Kursgebühren für den Fall, dass die Krankenkasse eine Bezuschussung ablehnt, besteht nicht.

§ 13 Verschwiegenheitspflicht des Personal Trainers

Der Personal Trainer verpflichtet sich, jegliche Information von und über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.

§ 14 Sorgfaltspflicht des Personal Trainers

1. Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn einer Einheit die trainingsgerechte Kleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training sowie damit verbundene spezielle Risiken und Besonderheiten einzuweisen.

2. Während der Trainings- und Kurseinheiten ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.

§ 15 Haftungsausschluss

1. Die Teilnahme des Klienten an Trainings- und Kurseinheiten sowie am Gesundheits- und Fitnesscheck (einschließlich möglicher späterer Re-Checks) erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung und Gefahr.

2. Alle im Verlauf des Anamnesegespräches, des Fitness- und Gesundheitschecks und späterer Gespräche gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten seitens des Personal Trainers sind ausschließlich als Hinweise zu werten. Sie stellen keine Diagnose dar und sind im Bedarfsfall von einem Arzt zu überprüfen.

3. Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer oder anderen Trainierenden vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.

4. Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an den vom Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestellten Geräten und Materialien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Klienten oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den Personal Trainer ausgeschlossen.

6. Der Personal Trainer haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung einer TE, auf dem Weg zu oder von, beim Transport sowie während der Durchführung einer Trainings- oder Kurseinheit erleidet.

7. Der Personal Trainer haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.

8. Der Personal Trainer haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 10 und 11 nicht oder nur unzureichend nachkommt.

9. Der Personal Trainer haftet ferner nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Klienten durch Netzwerkppartner des Personal Trainer entstehen.

10. Der Personal Trainer haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen und Wertsachen.

11. Eine Haftung für Schäden jeder Art ist auf die Fälle beschränkt, bei denen von Seiten des Personal Trainers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 16 Datenspeicherung

Der Teilnehmer/Klient erklärt sich mit der Anmeldung mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Trainings- bzw. Kursabwicklung sowie der Speicherung für spätere Informationen einverstanden.

§ 17 Datenschutz

Der Personal Trainer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, den individuellen Gesundheitszustand sowie Gesprächs- und Coachinginhalte streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 18 Vertragskündigung oder -auflösung

1. Der Vertrag für ein Personal Training kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten, jedoch noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

2. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

3. Die in Absatz 1 und 2 gemachten Angaben beschränken sich auf einen Vertrag für ein laufendes Personal Training.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen in den vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile.

Stand: 01.01.2013

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